Wie die Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung einer Mietwagen-Nutzerin geholfen hat.
"Zuerst hatte ich die Schramme am Fahrzeug gar nicht bemerkt. Mir war nicht aufgefallen, dass ich irgendwo gegen gefahren
war, oder ein Hindernis gestreift hatte.
Ich habe dann die Mietwagenfirma angerufen und den Schaden vorsorglich gemeldet. Zum Glück war es nur ein kleinerer
Blechschaden. Dieses wurde dann ins Protokoll aufgenommen.
Bei der Rückgabe des Wagens wurde der Kratzer mit 180 Euro beziffert und mir von der Kaution abgezogen. Dies sollte ich
meiner Versicherung melden, die es dann über die Selbstbehalt-Absicherung wieder zurückerstatten würde.
Eine Kaution als Sicherheit für die Mietwagenfirma zu hinterlegen ist ein übliches Verfahren bei einer Mietwagenübernahme.
Ich musste das Geld also erst einmal an den Vermieter zahlen, hatte durch die Selbstbehalt
Ausschluss Versicherung aber die Möglichkeit das Geld von meiner Versicherung zurückzufordern.
Dies habe ich dann auch getan. Zu Hause habe ich die Unterlagen für den Versicherer zusammengestellt. Mietvertrag
des Mietautos als Kopie, das Rückgabeprotokoll, die Schadenmeldung vom Vermieter und die Schadenrechnung an die
zuständige Schadenabteilung gesendet. Innerhalb von zwei Wochen war der Fall bearbeitet und ich hatte die 180 Euro
wieder auf mein Konto überwiesen bekommen."